Allergenkennzeichnung im Onlineshop: Die 14 Allergene nach LMIV
Allergene sind die Angabe, bei der Fehler am schwersten wiegen. Die LMIV nennt 14 Stoffe, die immer anzugeben sind, und schreibt vor, wie sie im Zutatenverzeichnis hervorzuheben sind. Online gilt das schon vor dem Kauf.
Stand: · ZutatenKlar von SyncVentura
Auf einen Blick
- Die 14 Stoffe aus Anhang II sind anzugeben, wenn sie – auch in veränderter Form – im Enderzeugnis vorhanden sind (Art. 9 Abs. 1 Buchst. c LMIV).
- Im Zutatenverzeichnis sind sie hervorzuheben, etwa durch Schriftart, Schriftstil oder Hintergrundfarbe (Art. 21 Abs. 1).
- Ohne Zutatenverzeichnis steht das Wort „Enthält“ vor der Bezeichnung aus Anhang II.
- „Kann Spuren enthalten“ ist eine freiwillige Angabe und darf nicht irreführen oder missverständlich sein (Art. 36 Abs. 2).
Die 14 Allergene aus Anhang II
Anhang II der LMIV nennt die Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen, jeweils mit daraus hergestellten Erzeugnissen:
| Allergen | Ausnahmen (Auswahl) |
|---|---|
| 1. Glutenhaltiges Getreide: Weizen (wie Dinkel und Khorasan-Weizen), Roggen, Gerste, Hafer | Glukosesirupe auf Weizen- und Gerstenbasis, Maltodextrine auf Weizenbasis |
| 2. Krebstiere | – |
| 3. Eier | – |
| 4. Fische | Fischgelatine als Trägerstoff oder als Klärhilfsmittel in Bier und Wein |
| 5. Erdnüsse | – |
| 6. Sojabohnen | vollständig raffiniertes Sojabohnenöl und -fett |
| 7. Milch (einschließlich Laktose) | Lactit |
| 8. Schalenfrüchte: Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Kaschunüsse, Pecannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamianüsse | Nüsse zur Herstellung von alkoholischen Destillaten |
| 9. Sellerie | – |
| 10. Senf | Behensäure (mindestens 85 % rein) zur Herstellung der Emulgatoren E 470a, E 471 und E 477 |
| 11. Sesamsamen | – |
| 12. Schwefeldioxid und Sulphite | erst ab mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l |
| 13. Lupinen | – |
| 14. Weichtiere | – |
Kokosnuss und Muskatnuss gehören nicht zu den Schalenfrüchten nach Anhang II; Erdnüsse sind eine eigene Nummer.
Hervorheben im Zutatenverzeichnis
Nach Art. 21 Abs. 1 LMIV werden Allergene
- im Zutatenverzeichnis aufgeführt, „unter genauer Bezugnahme auf die in Anhang II aufgeführte Bezeichnung“ (Buchst. a), und
- durch einen Schriftsatz hervorgehoben, „durch den sie sich von dem Rest des Zutatenverzeichnisses eindeutig abhebt, z. B. durch die Schriftart, den Schriftstil oder die Hintergrundfarbe“ (Buchst. b).
| Zutatenverzeichnis | Warum |
|---|---|
| Zutaten: Weizenmehl, Zucker, Butter, Haselnüsse (8 %) | Allergene fett, Bezeichnung erkennbar |
| Zutaten: … Molkenpulver (Milch) … | „Molke“ allein nennt die Bezeichnung aus Anhang II nicht |
| Zutaten: … Sojalecithin, Sojaprotein … | Stammen mehrere Zutaten aus einem Allergen, gilt die Kennzeichnung für jede |
Die Angabe ist nicht erforderlich, wenn sich die Bezeichnung des Lebensmittels eindeutig auf das Allergen bezieht (Art. 21 Abs. 1 Unterabs. 4).
Ohne Zutatenverzeichnis: „Enthält“
Manche Lebensmittel brauchen kein Zutatenverzeichnis – etwa nach Art. 19 oder Getränke mit mehr als 1,2 % vol (Art. 16 Abs. 4). Allergene sind trotzdem anzugeben: „Ist kein Zutatenverzeichnis vorgesehen, so umfasst die Angabe … das Wort ‚Enthält‘, gefolgt von der in Anhang II aufgeführten Bezeichnung“ (Art. 21 Abs. 1 Unterabs. 2).
Die Bezeichnung folgt Anhang II, etwa „Enthält: Milch“.
„Kann Spuren enthalten“
Hinweise auf ein mögliches, unbeabsichtigtes Vorhandensein – etwa „Kann Spuren von Erdnüssen enthalten“ – schreibt die LMIV nicht vor. Sie sind freiwillige Informationen und müssen dann den Anforderungen von Art. 36 Abs. 2 entsprechen: nicht irreführend, nicht zweideutig oder missverständlich und gegebenenfalls auf wissenschaftliche Daten gestützt. Durchführungsrechtsakte dazu sieht Art. 36 Abs. 3 Buchst. a vor.
Steht ein Spurenhinweis auf der Verpackung, gehört er auch auf die Produktseite – Kunden mit Allergien suchen genau danach.
Allergene im Onlineshop
Allergene gehören zu den Pflichtangaben, die im Fernabsatz vor dem Abschluss des Kaufvertrags verfügbar sein müssen (Art. 14 Abs. 1 Buchst. a). Das gilt auch für lose Ware ohne Vorverpackung: Dort sind Allergene sogar dann Pflicht, wenn die übrigen Angaben entfallen (Art. 44 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 14 Abs. 2).
Welche Angaben außerdem vor dem Kauf stehen müssen, steht im Ratgeber LMIV-Pflichtangaben im Onlineshop.
Allergene in Shopify hervorheben
In der Produktbeschreibung lassen sich Allergene von Hand fett setzen. Bei vielen Produkten hilft eine feste Reihenfolge:
- Zutatenliste von der Verpackung übernehmen
Wortgetreu, mit Mengenangaben in Prozent.
- Jedes Allergen hervorheben
Auch in zusammengesetzten Wörtern wie „Weizenmehl“ oder „Vollmilchpulver“ – aber nicht in „Kokosmilch“ oder „Buchweizen“.
- Spurenhinweis ergänzen
Wenn er auf der Verpackung steht, wortgleich.
- Bei Rezepturwechsel nachziehen
Neue Ware mit der Produktseite abgleichen, bevor sie verkauft wird.
Quellen
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick nach dem genannten Stand und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Wortlaut der Verordnungen; im Einzelfall kann eine Beratung durch eine Anwältin, einen Anwalt oder die zuständige Behörde nötig sein.